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IMMOBILIENWIRTSCHAFT
VERSTEHEN
Grundsteuer: Die von den Gemeinden
erhobene Grundsteuer basiert auf
dem Wert des Grundstücks oder der
Immobilie und dient der Finanzierung
der kommunalen Haushalte. Die Höhe
der Steuer hängt vom Einheitswert
des Grundstücks, dem Steuermess-
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IN IHRER REGION!
betrag und dem Hebesatz (Erklärung
im Anschluss) der entsprechenden
Gemeinde ab.
Hebesatz: Der Hebesatz ist ein steuerrechtlicher Faktor, der für eine gesamte Gemeinde festgelegt wird.
Mit seiner Hilfe kann die Höhe der
Gemeindesteuer reguliert werden. Zur
Vermeidung von Steueroasen darf ein
Hebesatz nicht unter 200 % liegen. Üblicherweise liegt er zwischen 400 und
800 %. Vereinfachte Formel: Grundsteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz
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Barrierefrei: für den Begriff „barrierefrei“ gibt es in der DIN-Norm 18040-Teil 2
eine eindeutige Definition. Diese Norm
beschreibt die Mindestvoraussetzungen für Menschen mit Handicap und
bezieht sich dabei auf Zugänglichkeit,
ausreichende Bewegungsflächen, Türbreiten, Abstände, Rampen, Handläufe,
Fahrstühle, Einbauhöhe von Bedienelementen, die Gestaltung von Sanitärräumen und vieles mehr. Was konkret
als barrierefrei gilt, legt die Norm fest,
unterscheidet allerdings zwischen barrierefrei und rollstuhlgerecht.