Newsletter04 Bremer Mail - Flipbook - Seite 3
DIE NEUE
REGIERUNG
UND DAS
GEG TOP-THEMA
Wie wirkt sich der Regierungswechsel auf die Immobilienwirtschaft aus und was passiert aktuell
mit dem GEG?
Was jetzt geschrieben steht, kann
morgen schon nicht mehr gültig sein. Die Debatten rund um
Aussagen zum GEG reißen nicht
ab. Zunächst schien es, die neue
Regierung würde von den Plänen
der Ampel abgucken, dann ging es
um neue Richtlinien und höhere
Wirtschaftlichkeit und jetzt – ja, wo
stehen wir jetzt?
Wird Chat GPT befragt, erhält der
Leser optimistisch klingende Informationen im Konjunktiv: Die Marktorientierung könnte erhöht werden
bei geringerer staatlicher Regulierung. Unter Friedrich Merz wird
wahrscheinlich ein stärkerer Fokus
auf die Wirtschaftlichkeit von Bauund Sanierungsprojekten gelegt
und möglicherweise werden die
bisher strengen Vorgaben des GEG
gelockert.
Der Koalitionsvertrag 2025 dazu
lautet: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG
machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher. Die erreichbare
CO2-Vermeidung soll zur zentralen
Steuerungsgröße werden.“
Verbände aus der Energie- und Immobilienwirtschaft fordern dazu
eine rasche Stellungnahme der
Regierung, denn es müsse geklärt
werden, welche konkreten Maßnahmen damit einhergehen. Damit der
Gebäudesektor bezüglich der für
2045 angestrebten Klimaneutralität
seinen Rückstand aufholt, sei die
Existenz künftiger Anforderungen an
den Einsatz energetischer Bauweisen weiterhin zentral. Auch stünde
die Branche mittlerweile für CO2Reduzierung und Klimaschutz. Auf
diesem Weg wieder umzudrehen,
stifte noch mehr Verwirrung und
würde die zum Teil auf viele Jahre
ausgerichtete Planung der Wohnungsunternehmen
schlichtweg
über den Haufen werfen.
Außerdem sei eine einfache Streichung des GEG ohne Nennung
ähnlich wirksamer Alternativen
verfassungswidrig, so der ehemalige CDU-Abgeordneten Thomas
Heilmann. Dies unterstreicht auch
der Expertenrat der Regierung für
Klimafragen, der eine Rückabwicklung des Heizungsgesetztes für
„gefährlich“ erachtet.
Wir dürfen also gespannt sein. Zu
erwarten ist wohl eine Regulierung,
die wieder mehr Raum für Innovation und Investition verspricht unter
Berücksichtigung nachhaltiger und
klimaneutraler Ziele. Für die Immobilienwirtschaft wären flexible
und weniger bürokratische Impulse
wünschenswert, die garantieren,
dass bereits bestehende Projektplanungen aus- und weitergeführt
werden können.
FERIENIMMOBILIEN
Reisen erweitert unseren Horizont
und sorgt für angenehme Auszeiten.
Auch Lüneburg zieht mit Altstadt,
Kultur und Gastronomie viele Gäste an. Tourismus belebt die Stadt,
bringt Umsätze für Handel und Gastronomie sowie Steuereinnahmen
durch Übernachtungen. Für einige
Eigentümer sind die Einkünfte aus
der Ferienvermietung eine wichtige
finanzielle Stütze, sei es zur Altersvorsorge oder zur Deckung laufender Kosten.
Gleichzeitig ist die Nachfrage nach
Wohnraum in Lüneburg hoch.
Um eine Verdrängung durch Kurzzeitvermietung zu vermeiden, trat
im Juli 2019 eine Zweckentfremdungssatzung in Kraft. Sie schreibt
vor, dass eine gewerbliche Nutzung
von Wohnraum, etwa als Ferienwohnung,
genehmigungspflichtig
ist. Seitdem ist es deutlich schwieriger geworden, eine entsprechende Erlaubnis zu erhalten. Die Satzung wurde 2024 verlängert und
konkretisiert.
Die Regelung soll den lokalen Wohnungsmarkt schützen. Während die
einen dies begrüßen, empfinden
andere es als Einschränkung ihrer
wirtschaftlichen Möglichkeiten. Klar
ist: Das Thema bewegt, zwischen
Tourismusförderung, Mieterschutz
und privaten Interessen.
Eigentümer, die eine touristische
Vermietung planen, sollten sich
frühzeitig über die aktuellen Bestimmungen informieren.
Alle tagesaktuellen Immobilienangebote finden Sie bei uns auf
der Website.
Nutzen Sie den Sommer
für Ihre Vorhaben, egal
ob Kauf oder Verkauf.
Wir sind für Sie da!